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Revision von Bankfachwirt vom 10.04.2020 - 15:53

Bankfachwirt

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Abschluss eines auf vier Semester (22 Monate) angelegten berufsbegleitenden Studiums an der Frankfurt School of Finance and Management. Neben bankbetrieblichen, betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie rechtlichen Fachmodulen stehen die Vermittlung vertiefter Kenntnisse in einem bankpraktischen Geschäftsfeld und Kundenberatung/-orientierung im Vordergrund.

    2. Anerkannter Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin: Zur Feststellung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine natürliche Person befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen (auf Meisterebene), sieht eine Rechtsverordnung des Bundesbildungsministeriums, basierend auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), am Ende einer beruflichen Aufstiegs-Fortbildung eine Prüfung vor, deren erfolgreiches Ablegen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin führt (§ 1). Hierfür sind grundlegende allgemeine und spezielle Qualifikationen (§§ 4, 5) schriftlich und mündlich nachzuweisen (§ 2). Zuzulassen ist gem. § 3 I, II, wer eine – je nach Vorbildung unterschiedlich, zwischen zwei (bei Bankkaufleuten) und sechs Jahren lange – Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Kreditwirtschaft absolviert hat. Nach bestandener Prüfung ist zudem für die Ausbildereignung nach dem BBiG nur noch eine praktische Prüfung erforderlich, der schriftliche Teil entfällt (§ 9).

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