Bankentgelte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Entgelte, die Kreditinstitute für Wertleistungen im Aktivgeschäft sowie für sonstige Dienstleistungen empfangen oder im Passivgeschäft vergüten. Hierzu zählen im Bereich der bankbetrieblichen Preis- und Konditionenpolitik bspw. Zinsen, Risikoübernahmeentgelte (z.B. Avalprovisionen), Verwahrleistungsentgelte (u.a. Depotgebühren), Verkehrsleistungsentgelte (Dauerauftragsgebühren etc.) sowie Verkaufs- bzw. Kaufpreise für reine Verkäufe bzw. Käufe (bspw. Preise für den Verkauf bzw. Kauf ausländischer Zahlungsmittel).
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