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Revision von Bankenerlass vom 24.02.2020 - 11:32

Bankenerlass

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    Der Bankenerlass vom 31.8.1979 (BStBl. I 590) bezweckte, die Anonymität von Bankkonten gegenüber Finanzbehörden zu sichern. Der Bankenerlass wurde durch die 1988 eingeführte Regelung des § 30a AO verdrängt, die die Voraussetzungen für ein steuerliches Bankgeheimnis umschrieb. Diese wurde 2017 aufgehoben, so dass für Finanzbehörden seither keine Sonderregeln für Bankauskünfte mehr gelten (Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen).

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