Direkt zum Inhalt

Bankenaufsicht, Träger nach dem KWG

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als nationale deutsche Bankenaufsichtsbehörde wird in erster Linie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig (§§ 5, 6 KWG). Sie arbeitet eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen (§ 7 KWG), da sich die Aufgaben der Bankenaufsicht mit denen der Zentralbank vielfach berühren und Ortsnähe und Sachkenntnis der Deutschen Bundesbank genutzt werden können. Deren Hauptverwaltungen (früher Landeszentralbanken [LZB]) führen die laufende Überwachung der von Kreditinstituten einzureichenden Meldungen, Monatsausweise und Jahresabschlussunterlagen (Jahresabschluss der Kreditinstitute) durch und leiten diese Unterlagen mit ihren Stellungnahmen an die BaFin weiter.
    Bis zum 30.4.2002 war als Bankenaufsichtsbehörde in erster Linie das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) tätig; am 1.5.2002 wurde diese Behörde mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zusammengeführt. Bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben fand zuvor eine enge Kooperation zwischen BAKred und dem BAWe statt (§ 6 III WpHG a.F.). Dabei oblag es dem BAWe, Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels oder von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen (durch Institute, § 2 IV WpHG a.F.; heute § 2 IX - XI) beeinträchtigten oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken konnten (§ 4 I 2 WpHG a.F.; heute ähnlich § 6 I 2).

    Weitere Informationen unter www.bafin.de.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com