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Revision von Bankakzept vom 15.11.2018 - 10:51

Bankakzept

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    1. Von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel, den diese zumeist selbst diskontiert (Diskontgeschäft). An die Kreditleihe schließt sich dann unmittelbar das Geldleihgeschäft (Geldleihe) an. Bankakzepte können jedoch, wie jedes andere Akzept auch, bei einer anderen Bank zum Diskont ein- oder an einen Gläubiger weitergereicht werden.

    2. Ein zur Beschaffung liquider Mittel begebenes Bankakzept wird auch als Finanzakzept bezeichnet.

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