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Bank of England

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: im Jahr 1694 gegründete Zentralbank des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die 1946 verstaatlicht und 1997 für unabhängig erklärt wurde. Die Bank of England (auch: „Old Lady“) ist als Zentrum des britischen Finanzsystems für die Förderung und Aufrechterhaltung der Geldwert- und Finanzmarktstabilität verantwortlich.

    2. Notenbankpolitisches Instrumentarium: Ist gesetzlich nicht im Detail geregelt. Zwar ist die Bank of England dazu befugt, den Banken mit Ermächtigung des Finanzministeriums (Schatzamt) verbindliche Weisungen zu erteilen, die geldpolitische Einflussnahme erfolgt jedoch i.d.R. über Empfehlungen bzw. über schriftliche oder mündliche Aufforderungen. Hierbei sind Vereinbarungen mit den Banken und Verhaltensbeeinflussungen von wesentlicher Bedeutung. Zu den wesentlichen geldpolitischen Instrumenten gehören die Mindestreservepolitik sowie die Offenmarktpolitik; die Diskontpolitik und die Lombardpolitik sind hingegen kaum von Bedeutung. Die Bank of England ist in bestimmten Bereichen
    z.B. in Fragen der äußeren Währungspolitik
    als Agent des Finanzministeriums tätig, da der Währungsausgleichfonds von ihr verwaltet wird. Zudem ist sie für die Finanzierung etwaiger Fehlbeträge im öffentlichen Haushalt verantwortlich. Somit hat sich die Geldpolitik den Erfordernissen der Fiskalpolitik unterzuordnen.

    3. Sonstiges: Der Bank of England obliegt zudem die Bankenaufsicht.

    Weitere Informationen unter www.bankofengland.co.uk.

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