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Revision von Bandbreite vom 12.11.2018 - 11:37

Bandbreite

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    Marge (Spanne), innerhalb derer ein Wechselkurs einer Währung am Devisenmarkt von einer Parität (z.B. Gold-, Dollarparität) oder einem Leitkurs (einer Zentralbank) nach oben (oberer Interventionspunkt) oder nach unten (unterer Interventionspunkt) abweichen darf, ohne dass die jeweilige Zentralbank zum Eingreifen durch Interventionen am Devisenmarkt verpflichtet ist. Wechselkursschwankungen werden durch ungleiche Veränderungen von Devisenangebot und -nachfrage verursacht. Erreicht der Wechselkurs einer fremden Währung, ausgedrückt in Einheiten der inländischen Währung, den oberen Interventionspunkt, muss die inländische Zentralbank die eigene Währung gegen Abgabe der fremden Währung aus ihrem Devisenbestand (Währungsreserven) aufkaufen (Abbau des Nachfrageüberschusses nach der fremden Währung). Am unteren Interventionspunkt kauft sie den Angebotsüberschuss der fremden Währung gegen Abgabe der eigenen Währung auf. Durch solche Aktionen wird gewährleistet, dass der Wechselkurs nicht über die Bandbreite hinaus schwanken kann und somit ein System fester Wechselkurse aufrechterhalten bleibt.

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