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Revision von außerordentliche Einkünfte vom 12.11.2018 - 18:05
außerordentliche Einkünfte
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Einkünfte, die ermäßigt besteuert werden, siehe Einkommensteuertarif. Dazu gehören Veräußerungsgewinne, Entschädigungen für den Verlust der Arbeitsplatzes, Nutzungsvergütungen und Zinsen für die Überlassung von Grundstücken für öffentliche Zwecke, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren gezahlt werden, und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit.
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