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Revision von außenwirtschaftliche Absicherung vom 04.03.2020 - 15:48

außenwirtschaftliche Absicherung

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    Abschirmung der Binnenwirtschaft bzw. der inländischen Wirtschaftspolitik vor unerwünschten wirtschaftlichen Einflüssen aus dem Ausland. Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung können sowohl außen- (Außenhandelspolitik, Außenwirtschaftsrecht) als auch binnenorientiert sein. Insbesondere eine auf Stabilität des Preisniveaus gerichtete Wirtschaftspolitik bedarf  außenwirtschaftlicher Absicherung, wenn Inflationsraten (Inflation) in anderen Ländern höher sind und feste Wechselkurse herrschen. In Deutschland wurde die Stabilitätspolitik hauptsächlich durch Aufwertungen der Deutschen Mark sowie durch Maßnahmen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) abgesichert.

    V.a. in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre versuchten viele Industrieländer, durch administrative Reglementierungen des Kapitalverkehrs (Kapitalverkehrskontrollen) sowohl die Wechselkurse stabil zu halten als auch eine auf das Ziel Geldwertstabilität gerichtete Wirtschaftspolitik durchzusetzen. Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass außenwirtschaftliche Absicherung durch Kapitalverkehrskontrollen nur relativ geringe Erfolgsaussichten hat. Größere Schwankungsbreiten der Wechselkurse (flexible Wechselkurse) sind seit der Reform der internationalen Währungsordnung 1978 wichtigstes Instrument der außenwirtschaftlichen Absicherung (und nicht per se Maßnahmen des Protektionismus).

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