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Auslandsanleihe

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Foreign Bond; 1. Charakterisierung: Anleihe (Schuldverschreibung) ausländischer Emittenten, die auf einem einzelnen nationalen Markt emittiert wird. Anleihewährung ist die Währung des Landes, in dem die Anleihe begeben wird. Die Platzierung erfolgt vornehmlich im Inland, wobei das Anleihekonsortium bzw. die Führungs- und Garantiegruppe ausschließlich oder überwiegend aus inländischen Banken und Emissionshäusern besteht. Auslandsanleihen unterliegen der Gesetzgebung des Landes, in denen sie emittiert werden. Die Konditionen sind weitgehend an die des betreffenden Inlandsmarktes angelehnt.

    2. Abgrenzung: Die Auslandsanleihen sind von den Euro-Anleihen (Euro Bonds) abzugrenzen. Während die Auslandsanleihen den nationalen Kapitalmärkten für Ausländer zuzurechnen sind (es sind modifizierte inländische Kapitalmärkte), handelt es sich bei den Euro-Anleihen um Transaktionen auf Euro-Kapitalmärkten, internationalen Märkten im eigentlichen Sinne, da sie sich der Kontrolle nationaler Behörden und Aufsichtsorgane entziehen. Ein Unterschied liegt i.d.R. auch in der Zusammensetzung der Führungsgruppe.

    3. Bedeutsame Märkte:
    a) Bundesrepublik Deutschland: Am deutschen Markt treten als Emittenten von Auslandsanleihen supranationale Institutionen (z.B. Weltbank), ausländische Staaten, ausländische Provinzen, ausländische Städte, Banken und Wirtschaftsunternehmen in Erscheinung.
    b) Schweiz: Bedeutsam für Auslandsanleihen ist der schweizerische Kapitalmarkt, dessen Leistungsfähigkeit nicht nur durch das hohe inländische Sparniveau, sondern auch durch den ständigen Zufluss ausländischen Kapitals beeinflusst wird. Für ausländische Emittenten ist das niedrige Zinsniveau attraktiv, sie haben jedoch auch die Nachteile einer aufwertungsverdächtigen Währung im Kalkül zu berücksichtigen. Wegen des hohen Anteils der Auslandstransaktionen an den monetären Märkten wird auch der Markt der Auslandsanleihen aus währungspolitischen Gründen von der Schweizerischen Nationalbank (Notenbank) strikt kontrolliert (Gesamtemissionsvolumen, Höchstbetrag der Einzeltransaktionen, Restriktionen im Bereich der Platzierung, Publizität, Handel im Sekundärmarkt, Laufzeit usw.). Die Begebung der schweizerischen Auslandsanleihen obliegt Schweizer Banken.
    c) USA: vgl. Yankee Bond.
    d) Japan: vgl. Samurai Bond.
    e) Großbritannien: vgl. Bulldog Bond.

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