Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Auslandsaktiva vom 12.11.2018 - 11:36

Auslandsaktiva

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderungen von inländischen Wirtschaftssubjekten (Personen) gegenüber der übrigen Welt (Ausland). Die Brutto-Auslandsaktiva abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten (Auslandspassiva) ergeben die Netto-Auslandsaktiva (Vermögensrechnung). In den Bankstatistischen Gesamtrechnungen in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) (der Deutschen Bundesbank) werden sowohl Forderungen der Wirtschaftssubjekte im Gebiet der Europäischen Währungsunion an das Nicht-Euro-Währungsgebiet als auch der deutsche Beitrag hierzu ausgewiesen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com