Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Auskunftsvertrag vom 25.10.2018 - 18:33

Auskunftsvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gesetzlich nicht geregelter Vertrag, durch den sich eine Bank gegenüber einem Dritten (Nichtkunden) zur richtigen Auskunftserteilung über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden verpflichtet (Bankauskunft), wenn die Auskunft des Instituts für jenen Dritten erkennbar von erheblichem Gewicht ist und dieser sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will. Die aus einem Auskunftsvertrag resultierende vertragliche oder vertragsähnliche Haftung der Bank besteht nicht nur gegenüber dem Auskunftssuchenden selbst, sondern kann gegenüber weiteren Personen erwachsen, die in der gleichen Weise auf Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut haben, z.B. Kreditgeber des Kunden (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter). In ihren AGB (z.B. Nr. 2 III, IV AGB Banken 2018) lassen sich Banken dazu ermächtigen, Auskünfte nicht nur ihren Kunden, sondern auch anderen Kreditinstituten zu erteilen, sonstigen Dritten aber nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com