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Revision von Ausgleichsforderungen vom 09.11.2018 - 11:39

Ausgleichsforderungen

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    bei der Währungsreform 1948 entstandene Schuldbuchforderungen gegen Bund oder Länder, durch die den Kreditinstituten (einschließlich Realkreditinstituten, Bausparkassen) und Versicherungsunternehmen (im Rahmen einer Sonderbehandlung zur Erhaltung des Vertrauens der Bevölkerung in das Bank- und Versicherungswesen, zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und zum Ausgleich ihrer Bilanzen) Deckungswerte aus öffentlichen Mitteln zugeführt wurden. Ihre Höhe entsprach dem Unterschied zwischen den nach Kriegsverlusten und Währungsreform verbliebenen Aktiva und den verbliebenen und durchsetzbaren Verbindlichkeiten, soweit die Lücke nicht durch die Liquiditätsausstattung seitens der Landeszentralbanken geschlossen wurde. Ausgleichsforderungen waren unterverzinslich und kaum fungibel, wodurch sie die Liquidität und Rentabilität der Kreditinstitute belasteten. Zum 30.6.1995 wurden sie durch den Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank getilgt.

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