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Revision von Ausfuhrgarantie vom 02.04.2019 - 17:20

Ausfuhrgarantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Garantie zur Abdeckung von Ausfuhrrisiken (Exportkreditversicherung), die von einer privatwirtschaftlichen oder staatlichen Kreditversicherung abgegeben werden kann. Für deutsche Exporteure übernimmt die Bundesrepublik Deutschland über die Euler Hermes Kreditversicherungs AG Ausfuhrgarantien. Im Rahmen eines umfangreichen Produktangebots wird zwischen Pauschal-Gewährleistungen für eine Mehrzahl von Geldforderungen deutscher Exporteure und Einzel-Gewährleistungen unterschieden.

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