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Revision von Ausfuhrbürgschaft vom 15.11.2018 - 10:47

Ausfuhrbürgschaft

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    Instrument zur Abdeckung von Ausfuhrrisiken (Exportkreditversicherung), wobei die Ausfuhrbürgschaft von einer privatwirtschaftlichen oder staatlichen Kreditversicherung übernommen wird.

    Vgl. auch Ausfuhrgarantien.

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