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Revision von Ausfuhrbeschränkungen vom 12.11.2018 - 11:36

Ausfuhrbeschränkungen

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    staatliche oder andere hoheitliche Maßnahmen (etwa der Europäischen Union [EU]), die die Ausfuhr von Waren einschränken und sich auf alle Waren, eine Warengruppe, eine einzelne Ware und/oder auf ein Land bzw. mehrere Länder beziehen können. Ziele der Ausfuhrbeschränkungen können wirtschaftlicher Art (z.B. Schutz der heimischen Industrie) oder außerökonomischer Art sein, etwa ein politisch begründetes Ausfuhrverbot in bestimmte Staaten (Embargo).

    Ausfuhrbeschränkende Maßnahmen wirken in mehr oder weniger direkter Form auf die Exportmenge: Kontingente stellen ein gezielt anwendbares Instrument zur direkten Einschränkung der Exportmenge dar. Preisbelastungen in Form von Exportzöllen können das Ausfuhrvolumen dagegen nur indirekt, aber ebenso gezielt verringern. Gleiches gilt auch für den Abbau von Exportsubventionen bzw. -prämien, die im Gegensatz zum Zoll eine Preisentlastung darstellen. Die Aufwertung der eigenen Währung kann ebenfalls ausfuhrbeschränkend wirken, doch zielt sie i.d.R. nicht auf Beeinflussung der Exporte, sondern auf Verteuerung des auf dem Devisenmarkt geltenden Preises der inländischen Währung, unabhängig von der Art der außenwirtschaftlichen Transaktion.

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