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Revision von Ausfallgarantie vom 15.11.2018 - 10:47

Ausfallgarantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Garantie, die analog zur Ausfallbürgschaft in der Weise übernommen wird, dass der Garant für den nachgewiesenen Ausfall der garantierten Forderung einsteht.

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