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Revision von Auktionsverfahren vom 12.11.2018 - 20:05

Auktionsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verfahren bei der Emission von Aktien, das im Grundsatz einer Versteigerung entsprechend erfolgt, wobei Bank(en) und Emittent gemeinsam einen Mindestpreis für die Aktien festsetzen und sodann Zeichnungswünsche interessierter Investoren sammeln. Bei der Zeichnung nennen Interessenten die jeweils gewünschte Menge und einen Preis, den sie maximal bereit sind zu zahlen. Der Emissionspreis wird so festgelegt, dass sich Angebot und Nachfrage der Aktien vollständig ausgleichen. Die höchsten Gebote erhalten den Zuschlag. Im Gegensatz zum Bookbuilding-Verfahren gibt es keine obere Preisgrenze. Der endgültige einheitliche Emissionskurs ergibt sich aus dem niedrigsten Angebot, bei dem sich noch das gesamte Emissionsvolumen verteilen lässt.

    2. Vorteil: Alle Interessenten, die bereit sind, den höchsten Preis zu zahlen, erhalten den Zuschlag. Damit korrespondiert das Interesse des Emittenten, einen möglichst hohen Erlös aus dem IPO (Going Public) zu erzielen.

    3. Nachteil:
    Durch ausschließliche Berücksichtigung des besten Preisangebotes lässt sich die Qualität der Investoren nicht hinreichend berücksichtigen, die jedoch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Aktienkurses (Aftermarket Performance) von entscheidender Bedeutung ist. Hinzu kommt, dass beim Auktionsverfahren eine Nachfrage nur noch unterhalb des Ausgabepreises existiert. Damit lässt sich in der Regel der Preis am Sekundärmarkt später nicht mehr halten.

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