Aufwertung
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Revaluation; 1. Begriff: Veränderung des Leitkurses einer Währung (Leitkurs einer Zentralbank) zu einer anderen Währung bzw. zu einem Währungskorb. Der Wert der fremden Währung bzw. des Währungskorbes, ausgedrückt in Einheiten der aufgewerteten Währung, verringert sich.
2. Anwendung: Im System fester Wechselkurse (Wechselkurssystem) kann eine Aufwertung aufgrund des Drucks von Ländern mit defizitären Leistungsbilanzen und/oder aufgrund inländischer wirtschaftspolitischer Ziele (so z.B. außenwirtschaftliches Gleichgewicht) erfolgen.
3. Ziel einer Aufwertung kann ferner die Dämpfung einer inländischen Überbeschäftigungssituation und eines unerwünscht hohen Preisauftriebs sein, verursacht etwa durch eine importierte Inflation.
4. Als Aufwertung wird auch die sich bei flexiblen Wechselkursen ergebende Erhöhung des Außenwertes der Währung bezeichnet. Der um das Preisgefälle zwischen den Ländern bereinigte Aufwertungsanteil ist die reale Aufwertung.
Gegensatz: Abwertung.