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Revision von Arresthypothek vom 08.04.2020 - 13:19
Arresthypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besondere Form einer Hypothek, die zur Sicherung einer zukünftigen Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, im Grundbuch eingetragen wird. Mit einem Arrest wird in einem gerichtlichen Eilverfahren ein vorläufiger Rechtsschutz im Zivilprozess erreicht, solange bis der Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt (vgl. §§ 916–945 ZPO, hier insbesondere § 932 ZPO).
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