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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusatz für Zinsinstrumente, bei denen die Feststellung des Zinssatzes und der Zeitpunkt der Zahlung von den „natürlichen“ Gewohnheiten des Marktes abweichen, z.B. EURIBOR-Zahlungen, deren Zinsfestellung nicht am Anfang, sondern am Ende der Periode erfolgt.
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