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Revision von Arbeitgeberdarlehen vom 15.11.2018 - 10:46

Arbeitgeberdarlehen

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    Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Vom Arbeitgeberdarlehen sind die Abschlagszahlung (Zahlung auf einen bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Arbeitslohn) und der Vorschuss (Vorauszahlung auf einen künftig fällig werdenden Lohnanspruch) zu unterscheiden. Ein Arbeitgeberdarlehen liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen die jeweiligen Lohnzahlungen weit übersteigenden Betrag überlässt und der Arbeitnehmer diesen Betrag in Raten an den Arbeitgeber zurückzahlen muss. Die Abgrenzung zum Vorschuss ist in vielen Fällen schwierig. Entscheidend sind insbesondere der Wille der Beteiligten sowie klare vertragliche Abmachungen über Verzinsung, Tilgung und Kündigung; die Bezeichnung dagegen ist unerheblich. Die Abgrenzung zum Vorschuss ist insbesondere aus steuerlichen Gründen von Interesse: Ein echtes Darlehen ist kein steuerbarer Zufluss.

    Ein Arbeitgeberdarlehen weist ggf. einen im Vergleich zum Marktniveau geringeren Zinssatz auf, wobei der Zinsvorteil steuerlich als geldwerter Vorteil zu behandeln ist.

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