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Revision von Arbeitgeber vom 25.10.2018 - 18:50
Arbeitgeber
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die mindestens einen Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt. Arbeitgeber kann auch sein, wer selbst als Arbeitnehmer oder Beamter bei einem anderen Arbeitgeber oder Dienstherrn beschäftigt ist. Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person (des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts) ist.
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