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Revision von Anteilseigner vom 14.11.2018 - 11:06
Anteilseigner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteilsinhaber, shareholder, Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften (AG) Aktionär; natürliche Person oder juristische Person, die mit einer Einlage (i.d.R. Bareinlage) an einer Gesellschaft beteiligt ist (Beteiligung). Der Begriff Anteilseigner ist im juristischen Sprachgebrauch Mitgliedern von Kapitalgesellschaften vorbehalten, bei Personengesellschaften hingegen zur Beschreibung der Gesellschafterstellung weniger üblich.
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