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Revision von Anteilschein vom 14.11.2018 - 11:05

Anteilschein

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    1. I.e.S.: synonyme Bezeichnung für Investmentfonds (Investmentzertifikat).

    2. I.w.S.: Andere Wertpapiere bezeichnet, in denen Teilhaberechte (Mitgliedschaftsrechte) an Kapitalgesellschaften verbrieft sind. Der von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegebene Anteilschein (Geschäftsanteil) ist allerdings kein Wertpapier, sondern nur Beweisurkunde.

    Die Bezeichnung Anteilschein wird vom Aktiengesetz auch für Zwischenscheine verwendet, die Aktionären vor Ausgabe der Aktien (Aktienemission) erteilt werden (vgl. § 8 VI AktG).

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