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Revision von anrechenbare Eigenmittel vom 14.11.2018 - 16:32

anrechenbare Eigenmittel

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    Die anrechenbaren Eigenmittel eines Instituts i.S. der CRR sind die Summe aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital des Instituts, wobei das Ergänzungskapital maximal in Höhe eines Drittels des Kernkapitals Anrechnung findet (Art. 4 I Nr. 72 CRR) (siehe auch Eigenmittel).

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