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Anleihe mit Zinswahlrecht

(weitergeleitet vonAnleihe mit Gläubigerwandlungsrecht)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anleihe mit Gläubigerwandlungsrecht; 1. Begriff: Zinsinstrument, das dem Anleger eine Option gewährt, nach einer gewissen Laufzeit den Zinssatz zu wechseln. Der Anleger erhält bei einer Anleihe mit Zinswahlrecht in den ersten Jahren einen Festzinssatz. Nach einer bestimmten Zeit, i.d.R. nach vier und fünf Jahren, hat der Anleger das Recht, den Festsatz in einen variablen Zinssatz (z.B. EURIBOR) zu tauschen. Wird das Recht zum ersten Options-Termin ausgeübt, verfällt automatisch der zweite Termin (Bermuda Option). Macht der Anleger von seinem Recht Gebrauch, erhält er nicht mehr den Festsatz, sondern den 6-Monats-EURIBOR. Er hat dann ab dem Tauschtermin kein festverzinsliches Papier mehr, sondern ein variabel verzinsliches Papier (Plain Vanilla Floater). Allerdings kann der Anleger dieses Wahlrecht auch verfallen lassen, dann zahlt der Emittent den Festsatz weiter bis zur Fälligkeit des Papiers. Lässt der Anleger das Wahlrecht verfallen, beträgt die Laufzeit des festverzinslichen Papiers i.d.R. zehn Jahre. Im Gegensatz hierzu steht der Tausch in den Plain Vanilla Floater: Ab dem Tauschtermin beträgt die Laufzeit des neuen Floaters zehn Jahre, so dass der Anleger unter Berücksichtigung der ersten vier bzw. fünf Jahre für insgesamt 14 bis 15 Jahre bis zur Fälligkeit des Papiers sein Geld anlegt. Nicht zu verwechseln sind Anleihen mit Zinswahlrecht mit Zinsänderungsanleihen. Während bei den ersteren ein Wahlrecht besteht, wird bei den Zinsänderungsanleihen automatisch in den Plain Vanilla Floater getauscht. Diese Option bei Anleihen mit Zinswahlrecht erhält der Anleger allerdings nicht umsonst.

    2. Konstruktion: Gedanklich kann eine Anleihe mit Zinswahlrecht in eine normale Anleihe (Schuldverschreibung) und eine Long Call Option auf einen Plain Vanilla Floater sowie eine Long Put Option auf einen Straight Bond aufgesplittet werden. Lässt der Anleger die Optionen verfallen, hat er eine normale Anleihe. Dieses Wahlrecht gewährt der Emittent dem Anleger allerdings nicht umsonst. Wie bei Optionen üblich, muss auch der Anleger eine Optionsprämie zahlen. Allerdings zahlt er diese Prämie nicht in Form einer einmaligen Zahlung an den Emittenten, sondern erhält eine geringere Verzinsung für das Papier.

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