AT-Angestellter
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Member of the Exempt Staff, Exempt Employee; Abk. für außertarifliche Angestellte; überwiegend solche Personen, für die Bestimmungen der Tarifverträge keine unmittelbare Gültigkeit haben. AT-Angestellte erhalten für die Ausübung einer über die tarifliche Höchstgruppe hinausgehenden Tätigkeit eine dementsprechend höhere Vergütung (für die konkrete Vergütungshöhe ist die jeweilige Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend). AT-Angestellte sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 I BetrVG, sie fallen in vollem Umfang unter das BetrVG und andere arbeitsrechtliche Schutzgesetze. Insoweit unterscheiden sie sich von leitenden Angestellten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anreizsystem Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Cafeteria-System Chartered Financial Analyst (CFA) Mitbestimmungsgesetz 1976 Patensystem Personalarbeit Personalbeurteilung Personalmanagement Personalmarketing Personalrat Personalreferentensystem Phantom Shares Service Center Personal Sparkassenfachwirt/-in Stock Appreciation Rights Stock Option Plan Tarifvertrag Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
eingehend
AT-Angestellter
ausgehend
eingehend
AT-Angestellter
ausgehend