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Revision von Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts vom 30.10.2018 - 14:03

Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts

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    Bekanntmachung der BaFin über die „Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen" vom 21.12.1998 (BAnz. Nr. 246). Die Anforderungen legen die Auffassung der BaFin zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Effekten- und Depotgeschäfts dar. Adressaten sind die Kreditinstitute. Gleichzeitig ist die Bekanntmachung ein Hilfsmittel für die Depotprüfer über die Auslegung und Anwendung gesetzlicher Bestimmungen bzw. Grundsätze über die Ordnungsmäßigkeit des Effekten-/ Depotgeschäfts. Materieller Inhalt sind Ausführungen zu Verwahrarten (Sonder-, Sammel-, Drittverwahrung, unregelmäßige Verwahrung), Verwaltung der Kundenwertpapiere, Verpfändung von Wertpapieren, Eigentumsverschaffung und Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen, Depotbuchführung, Depotabstimmung, Ausübung des Stimmrechts (Depotstimmrecht) und zur Behandlung von Kundenbeschwerden.  Die Vorschriften zum Depotstimmrecht sind seit der Novellierung des Aktienrechts durch das NaStraG 2001 veraltet. Für die Abwicklung des Wertpapier(-dienstleistungs)geschäfts sind ferner die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) relevant. Für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 WpHG sind die Bestimmungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) zu beachten.

    Vgl. Depotverwaltung.

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