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anderweitig systemrelevante Institute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anderweitig systemrelevante Institute sind gemäß § 10g II Satz 1 KWG Institute, EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholdinggesellschaften oder gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaften mit Sitz in Deutschland, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank auf konsolidierter, unterkonsolidierter oder Einzelinstitutsebene als anderweitig systemrelevant eingestuft werden. Die BaFin ist befugt, für ein anderweitig systemrelevantes Institut anzuordnen, dass es einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute in Höhe von bis zu 2 Prozent des Gesamtrisikobetrags auf konsolidierter, unterkonsolidierter oder auf Einzelinstitutsebene vorhalten muss (§ 10g I KWG).

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