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amtlicher (Börsen-)Handel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz [FRUG]) im Jahre 2007 wurde die bis dahin im BörsenG vorgesehene Aufteilung der Marktsegmente amtlicher Handel und geregelter Markt abgeschafft bzw. in dem Segment regulierter Markt zusammengefasst und ersetzt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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