Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Altersvorsorgeaufwendungen vom 07.11.2018 - 13:29

Altersvorsorgeaufwendungen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerlich begünstigte Sonderausgaben, die der Altersversorgung dienen. Hierzu zählen gemäß § 10 I Nr. 2 EStG Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Außerdem gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen Beiträge des Steuerpflichtigen in kapitalgedeckte Rentenversicherungen, wenn diese nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsehen. Somit sind Zahlungen zum Aufbau einer Riesterrente, einer Rüruprente oder einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig als Altersvorsorgeaufwendungen anzusehen. Altersvorsorgeaufwendungen mindern im Rahmen der definierten Sonderausgabenabzugsgrenzen die Steuerbelastung während des Erwerbslebens, führen aber zu einer nachgelagerten Besteuerung der späteren Rentenbezüge auf der Basis des individuellen Einkommensteuersatzes des jeweiligen Veranlagungsjahres.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com