Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Altersversorgung vom 07.11.2018 - 13:29

Altersversorgung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem Ende der Erwerbstätigkeit, bestehend aus Anwartschaften und  angespartem Vermögen. Die heutige Altersvorsorge basiert auf den sogenannten „drei Säulen“:
    1. Säule: die umlagenfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.
    2. Säule: ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
    3. Säule: private Altersvorsorge (eigenverantwortliche Vermögensbildung mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs), wie z.B. Sparpläne, Investmentsparen, Riesterrente, RüruprenteLebensversicherung und Immobilienbesitz.

    Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) in den Vordergrund stellt:
    1. Schicht: Basisversorgung.
    2. Schicht: Zusatzversorgung.
    3. Schicht: sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel Sparguthaben, private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com