Direkt zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    21 (für Geschäftsbanken), 20 (für Genossenschaftsbanken) bzw. 28 (für Sparkassen) Ziffern umfassende Rahmenbedingungen in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindungen zwischen Kreditinstitut und Kunde sind (allgemeiner Bankvertrag). Vgl. im Einzelnen Übersicht "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute".


    Ergänzt werden die AGB durch zahlreiche Sonderbedingungen der Kreditinstitute für bestimmte Geschäftsarten oder bestimmte Geschäftsbereiche, zum Beispiel Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten, Notaren usw., für die Vermietung von Schrankfächern, für die Annahme von Verwahrstücken, für die Benutzung des Tag- und Nacht-Tresors, Sonderbedingungen für den beleglosen Datenaustausch, Bedingungen für den Scheckverkehr, Sonderbedingungen für Auslandsgeschäfte in Wertpapieren usw.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com