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Revision von Akzeptkredit vom 15.11.2018 - 10:45

Akzeptkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Verwendung: Kreditgewährung durch eine Bank, indem diese im Rahmen getroffener Kreditabsprachen von erstklassigen Kunden ausgestellte Wechsel akzeptiert. Hierdurch stellt die Bank ihrem Kunden die eigene Bonität (Kreditwürdigkeit) zur Verfügung (Kreditleihe). Anschließend erfolgt zumeist die Diskontierung des Akzepts durch die Akzeptbank im Rahmen eines bestehenden Diskontkredits; der Gegenwert fließt in die Betriebsmittel des Kunden (Aussteller des Akzepts). Seltener wird das Akzept an einen Gläubiger des Kunden weitergegeben (indossiert).

    2. Akzeptkredit im Bankgeschäft:
    a) Da der Kunde als Schuldner in den Büchern erscheint, handelt es sich um ein Aktivgeschäft.
    b) Nachdem das Akzept in Umlauf gebracht ist, haftet die Bank als Wechselschuldner. In der Bankbilanz ist der Akzeptbetrag auf der Passivseite in der Position 3b als Ausgliederungsposition „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf” auszuweisen.

    3. Bedeutung: Vorteile für die Bankkunden ergeben sich aus der Differenz zwischen dem gültigen Marktzins für Kontokorrentkredite einerseits und der zu zahlenden Akzeptprovision sowie dem Zinssatz für Diskontkredite andererseits. Kreditinstitute halten ihr Kreditrisiko überschaubar, indem sie Akzeptkredite nur erstklassigen Kunden zur Verfügung stellen.

    4. Sonderformen:
    a) Bei reinen Handelsgeschäften akzeptiert die Bank einen Wechsel des Käufers zugunsten des Verkäufers. Die Wechsellaufzeit beträgt zumeist 90 Tage.
    b) Akzepte einer ausländischen Bank dienen beim Remboursgeschäft (Remboursieren) zur Finanzierung des Außenhandelsgeschäfts.

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