Aktionärsvertreter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bevollmächtigter (Vollmacht) eines Aktionärs, der - häufig im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht (Stimmrecht des Aktionärs) - in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) mit Wirkung für und gegen diesen handelt. Der Aktionär kann grundsätzlich selbst festlegen, wer ihn vertreten soll. Allerdings kann die Satzung Bestimmungen zur Person des Aktionärsvertreters enthalten. Aktionärsvertreter sind häufig Banken, bei denen Aktien hinterlegt sind (Depotstimmrecht), oder Aktionärsvereinigungen (Wertpapierschutzvereinigungen).
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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