Aktientausch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
engl. share deal; gegenseitiger Erwerb einer Beteiligung, i.d.R. in Form von Aktien-Paketen, zwischen zwei oder mehreren Aktiengesellschaften (AG), meist zur Durchführung von Kooperationen. Oft ist dabei eine Kapitalerhöhung erforderlich. Gehören jedem der mitwirkenden Unternehmen mehr als 25 v.H. der Anteile des anderen, handelt es sich um wechselseitig beteiligte Unternehmen i.S.v. § 19 I 1 AktG, für die das Recht der verbundenen Unternehmen (§§ 291, 328 AktG) gilt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Aktientausch
ausgehend