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AIFM-Richtlinie

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, engl. Alternative Investment Fund Manager Directive; EU-Rechtsakt, der sich an alle Verwalter (manager) alternativer Investmentfonds (AIFs) richtet, die nicht von den OGAW-Richtlinien (UCITS) erfasst werden, sowohl solche mit Sitz in der Europäischen Union (EU) als auch in Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten.
    Ein AIF (Alternative Investment Fund) ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Anlagezweige, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren“, sofern er nicht bereits nach einer OGAW-Richtlinie genehmigungspflichtig ist. Da AIFs in der Regel keine eigene wirtschaftliche Existenz haben, wurden die Manager dieser Fonds als zu regulierende Einheit identifiziert, d.h. juristische Personen, deren Aufgabe die Verwaltung von AIFs ist.
    Seit dem 1. August 2013 gelten aufgrund des AIFM-Umsetzungsgesetzes, das vor allem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beinhaltet, verschiedene Neuregelungen: So unterliegen alle Fonds der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Privatanleger können zudem keine Anteile mehr an Hedgefonds erwerben. Kleinanleger sollen auf diese Weise künftig besser vor risikoreichen Anlagen geschützt werden.

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