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Revision von Administrativer Überprüfungsausschuss vom 08.04.2020 - 14:51

Administrativer Überprüfungsausschuss

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    ein von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichteter Ausschuss, der eine interne administrative Überprüfung der Beschlüsse vornimmt, die die EZB im Rahmen der Ausübung der ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufsichtsbefugnisse erlassen hat. Die Überprüfung eines solchen Beschlusses der EZB kann jede natürliche oder juristische Person beantragen, an die der Beschluss gerichtet ist oder die unmittelbar und individuell von dem Beschluss betroffen ist. Die interne administrative Überprüfung erstreckt sich auf die verfahrensmäßige und materielle Übereinstimmung der im Einzelnen getroffenen Beschlüsse mit der SSM-Verordnung, wobei der der EZB überlassene Ermessensspielraum, über die Zweckmäßigkeit der Beschlüsse zu entscheiden, zu beachten ist. Der Administrative Überprüfungsausschuss besteht aus fünf Personen von hohem Ansehen, die nachweislich über einschlägige Kenntnisse und berufliche Erfahrungen, auch im Aufsichtswesen, von ausreichend hohem Niveau im Bankensektor oder im Bereich anderer Finanzdienstleistungen verfügen. Bei ihrer Auswahl ist soweit wie möglich eine ausgewogene Zusammensetzung nach geografischer Herkunft und Geschlechtern aus den am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Mitglieder des Administrativen Überprüfungsausschusses sind an keinerlei Weisungen gebunden. Sie handeln unabhängig und im öffentlichen Interesse. Der Administrative Überprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens drei seiner fünf Mitglieder.

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