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Revision von Action Plan on Financing Sustainable Growth vom 04.03.2020 - 12:48

Action Plan on Financing Sustainable Growth

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition: Der im März 2018 von der Europäischen Kommission veröffentlichte „Action Plan on Financing Sustainable Growth“ (dt. „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“) stellt eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen in der EU vor. Im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verknüpft der Plan Finanzfragen und spezifische Erfordernisse der europäischen und der globalen Wirtschaft.

    2. Hintergrund: Der Aktionsplan baut auf der von der
    Europäischen Kommission in 2016 eingesetzten „High Level Expert Group on Sustainable Finance“ (HLEG) (im Januar 2018 veröffentlichter Abschlussbericht) auf.

    3. Ziele: Der Aktionsplan verfolgt drei Ziele: a) Umlenkung der Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen, b) Bewältigung der finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, c) Förderung der Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit.

    4. Ergebnis: Der Aktionsplan umfasst eine Reihe geplanter zentraler Maßnahmen, die bereits in naher Zukunft umgesetzt werden sollen: a) Entwicklung einer Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen, b) Schaffung von Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche („grüne“ ) Finanzprodukte, c) Präzisierung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter, damit sie die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bei ihren Investitionsentscheidungen angemessen berücksichtigen und gegenüber ihren Kunden für mehr Transparenz sorgen, d) Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften und e) wirksamere Offenlegung von Informationen über die Nachhaltigkeit und Festsetzung besserer Rechnungslegungsgrundsätze. 

    5. Kritik: Der EU-Aktionsplan wurde insgesamt positiv aufgenommen, wobei sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch aus der Wirtschaft – jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten – Anmerkungen und Anregungen publiziert wurden. Germanwatch bspw. als Vertreter der Zivilgesellschaft wies darauf hin, dass der Aktionsplan zu sehr auf ökologische Aspekte fokussiere und soziale Themen inkl. Menschenrechte vernachlässige. Auch wird kritisch angemerkt, dass Unternehmen und Investoren nach dem Aktionsplan Klimarisiken nur freiwillig und nicht verpflichtend offenlegen sollen. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht demgegenüber v.a. einen kurzfristigen Ausbau von Berichtspflichten kritisch und plädiert dafür, zunächst die Wirkung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes abzuwarten. Auch weitergehende Anforderungen an das Risikomanagement sowie eventuell erleichterte Eigenkapitalanforderungen für „grüne“ Finanzierungen („Green Supporting Factor“) sollten erst sorgfältig geprüft und gegen den tatsächlichen Nutzen abgewogen werden. Regulatorische und aufsichtsrechtliche Eingriffe müssten auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.

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