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Revision von Abzinsungsfaktor vom 14.04.2020 - 18:52

Abzinsungsfaktor

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    Diskontierungsfaktor; finanzmathematischer Faktor; er zinst einen nach n Jahren fälligen Geldbetrag Kn unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf einen jetzt fälligen Geldbetrag K0 ab (verwandelt „Einmalzahlung nach n Jahren” in „Einmalzahlung jetzt”).

    Durch Multiplikation der zukünftigen Zahlung mit dem Abzinsungsfaktor wird ihr Barwert errechnet. Der Abzinsungsfaktor wird mit folgender Formel ermittelt:

    vn = (1+i)-n

    wobei:

    vn = Abzinsungsfaktor

    i = Zinssatz, d.h. p/100

    n = Restlaufzeit.

    Häufig wird der Abzinsungsfaktor auch mit q-n bezeichnet, wobei q = 1+i. Der Abzinsungsfaktor ist der Kehrwert des Aufzinsungsfaktors.

    vn = 1 / (1+i)n

    wobei:

    vn = Abzinsungsfaktor

    (1+)n = Aufzinsungsfaktor

    n = Restlaufzeit.

    Vgl. auch Investitionsrechnung.

    Gegensatz: Aufzinsungsfaktor.

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