Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von abhängiges Unternehmen vom 14.11.2018 - 10:58

abhängiges Unternehmen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, häufig auch als Tochtergesellschaften bezeichnet. Grundlage des Abhängigkeitsverhältnisses kann eine vertragliche Unterwerfung durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages sein. Oft resultiert Abhängigkeit ferner aus einer Beteiligung des herrschenden Unternehmens, insbesondere einer Mehrheitsbeteiligung (Kapitalmehrheit). Die Beherrschungsmöglichkeiten müssen umfassend sein und sich daher i.d.R. auch auf die Geschäftsleitung (Vorstand) des abhängigen Unternehmens erstrecken.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com