Abandon
1. GmbH-Gesetz: Preisgabe des Gesellschaftsanteils (Anteil) an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Vermeidung künftiger Zahlungen bei unbeschränkter Pflicht zum Nachschuss. Dabei wird der Geschäftsanteil der Gesellschaft zwecks Befriedigung zur Verfügung gestellt und von ihr...
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Bankrecht (Bankrelevantes Privatrecht)